„Eine sachverstädige Wertermittlung als Fundament für Ihre Entscheidung“

Benjamin Gräßer

Von der IHK Darmstadt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Gründe für ein Gutachten sind vielseitig

Kauf oder Verkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und den realistischen Marktpreis kennen? Ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt für Sie den passenden Wert – basierend auf Marktlage und Objektmerkmalen. So erhalten Verkäufer wie auch Käufer eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen sowie Transparenz und Sicherheit.

Erbschaft oder Schenkung

Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gegenüber dem Finanzamt fällig. Häufig unterscheidet sich der angesetzte Marktwert jedoch deutlich von dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann in vielen Fällen zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.

Eheschließung oder -auseinandersetzung

Das Ende einer Partnerschaft ist belastend genug und sollte keine weiteren Konflikte schaffen. Eine qualifizierte Wertermittlung zu den relevanten Stichtagen liefert die Grundlage für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung. So entsteht eine klare Basis für faire und einvernehmliche Lösungen.

Finanzierung oder Beleihung

Für die Aufnahme eines Kredits verlangt das Kreditinstitut in der Regel Sicherheiten, meist in Form der zu finanzierenden Immobilie. Ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt hierfür den Beleihungswert, der den während der Finanzierungsdauer nachhaltig erzielbaren Wert widerspiegelt. So erhalten Kreditgeber wie auch Kaufinteressenten Transparenz und Sicherheit.

Bilanzierung oder Jahresabschluss (HGB /IFRS)

Bei der Bilanzierung von Unternehmen werden Immobilien im Anlagevermögen erfasst, um Buchwert und Vermögensaufbau zu beurteilen. Da dieser Wert ein wesentlicher Indikator für Investoren ist, sollte er von einem qualifizierten Sachverständigen zuverlässig ermittelt werden. Eine fachgerechte Bewertung schafft Transparenz und Sicherheit.

Steuerliche Bewertung

Die Wertermittlung des Finanzamts, etwa bei Betriebsauflösungen, kann deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Ein Verkehrswertgutachten bietet die Möglichkeit, diese Ansätze zu korrigieren und realistisch darzustellen. Damit eine Anpassung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer erreicht werden kann, muss das Gutachten von qualifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Zwangsversteigerung

Kann ein Kredit nicht zurückgezahlt werden, erfolgt die Verwertung der Immobilie in der Zwangsversteigerung. Auch bei Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine Teilungsversteigerung notwendig werden. Grundlage bildet jeweils ein Verkehrswertgutachten, das den Immobilienwert objektiv bestimmt.

Wohnrecht oder Nießbrauch

Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Wert einer Immobilie und muss daher bei Verkauf, Kauf oder  oder Übertragung berücksichtigt werden. Ein qualifiziertes Gutachten ermittelt die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Rechte auf den Verkehrswert. So entsteht Transparenz und eine verlässliche Grundlage.

Restnutzungsdauer

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ermöglicht steuerliche Vorteile, da bei kürzerer Nutzungsdauer höhere Abschreibungen möglich sind. So sinkt die Steuerlast und die Liquidität verbessert sich. Zudem schafft das Gutachten Rechtssicherheit beim Finanzamt und bildet eine verlässliche Basis für Investitionsentscheidungen.

Verkehrswert (Marktwert)

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021), die seit dem 01.01.2022 verbindlich anzuwenden ist. Sie regelt die Ermittlung der Verkehrswerte gemäß § 194 BauGB sowie die Ableitung der hierfür erforderlichen Daten durch die Gutachterausschüsse. Vorgesehen sind das Vergleichswertverfahren (§§ 24–26), das Ertragswertverfahren (§§ 27–34) und das Sachwertverfahren (§§ 35–39), deren Auswahl sich nach der Art des Bewertungsobjekts, den Gepflogenheiten des Marktes und den verfügbaren Daten richtet.

Vergleichswert

Beim Vergleichswertverfahren wird das zu bewertende Objekt mit bereits verkauften, ähnlichen Immobilien verglichen. Besonders häufig findet dieses Verfahren bei Wohnungseigentum Anwendung. Grundlage bilden die vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise sowie veröffentlichte Bodenrichtwerte.

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren geht davon aus, dass sich der Wert eines bebauten Grundstücks aus den erzielbaren Erträgen ableitet. Grundlage ist der Überschuss der marktüblichen Erträge über die Bewirtschaftungskosten, bezogen auf die Restnutzungsdauer. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich daraus der Ertragswert des Grundstücks.

Sachwert

Beim Sachwertverfahren orientiert sich der Immobilienwert an den Herstellungskosten und stellt somit einen fiktiven Reproduktionswert dar. Eine Aussage zur Rentabilität wird dabei nicht getroffen. Um Markt- und Lageschwankungen zu berücksichtigen, wird der ermittelte Sachwert mit einem Sachwertfaktor angepasst.

Ablauf der Gutachtenerstellung

1

Angebot 
anfragen

Richten Sie Ihre Anfrge idealer Weise per E-Mail an uns und erhalten ein unverbindliches Angebot.

2

erforderliche Unterlage 

Sollten nicht alle vorliegen, kümmern wir uns auf Wunsch um die Beschaffung.

3

Ortstermin
durchführen

In Abstimmung mit Ihnen wird die Ortsbesichtigung des Bewertungsobjekt durchgeführt.

4

Gutachten
erhalten

Nach Ausarbeitung des Gutachtens wird Ihnen dies wunschgemäß übermittelt.

So erreichen Sie uns:

bg real estate GmbH

Zwingenberger Weg 2E
65428 Rüsselsheim

Tel.  0 61 42 – 48 11 11
Fax  0 61 42 – 48 11 10

Email: bewertung@bg-realestate.de

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